Shaping transformation of occupational medicine and digital health | #digitalhealth, #digitalhealthcare, #arbeitsmedizin, #innovation, #neverstoplearning | Institutsleiter [Chefarzt] | Leitender Facharzt für Arbeitsmedizin mit Industrie- und Führungserfahrung, Chief Medical Information Officer (CMIO) für Datenmanagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Master of Health Business Administration [MHBA], PowerMBA (ExecutiveMBA) [ThePower Business School], Weiterbilder und Weiterbildungsbefugter für Facharztkompetenz Arbeitsmedizin (Umfang: 36 Monate) sowie Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Weiterbildungsbefugnis), Ärztliches Qualitätsmanagement, Arbeitsschutzmanagementsystembeauftragter (MAAS-BGW, BGW qu.int.as), Anästhesist, Notfallmedizin, Medizininformatiker, Gesundheitsökonom, Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen nach § 175 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Fachkunde nach § 47 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung, Berater bei agiler Softwareentwicklung/Consultant, Führungskraft/Leader und Coach, Keynote Speaker, Digital Health Expert/Advisor/Berater und Enthusiast, Stratege, Vordenker, Innovator, Prozessoptimierer und Transformator, ehemals Leiter und Moderator von Führungskräftewerkstätten inklusive kollegialer Beratung, ehemaliger Leiter Steuerungskreis für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Autor, Dozent, Visionär, Data Science: Natural Language Processing und Image Segmentation mit Python, Scrum Master, Product Owner, Team Kanban Practitioner (TKP), Agile Coach, Lean Six Sigma Green Belt, Design Thinking Professional, DevOps, OKR Master Certified Professional, OKR Champion, Qualitätsmanager, Certified ISO/IEC 27001 Internal Auditor, Certified ISO 22301 Internal Auditor for Business Continuity Management (BCM), Qualitätszirkel-Moderator, Innovation Management Certified Professional, Reisemediziner, DTG-Zertifikate Reisemedizin und Arbeitsaufenthalt in den Tropen, ehemalige Gelbfieberimpfstelle, Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung, Psychosomatische Grundversorgung für Arbeits- und Betriebsmediziner, ehrenamtlicher Digitaler Ersthelfer im Cyber-Sicherheitsnetzwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [BSI]), Brückenbauer/"Dolmetscher" zwischen Disziplinen und Stakeholdern
in: Hack, C./Bergemann, L./Bielefeldt, H./Frewer, A. (Hrsg.): Menschenrechte im Gesundheitswesen. Vom Krankenhaus zur Landesebene, Jahrbuch Ethik in der Klinik (JEK), Yearbook Ethics in Clinics, Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg, S. 89-119.
„[…] Bevor auf eine ethische Betrachtung und Einschätzung von Big Data vor dem Hintergrund informationeller Selbstbestimmung eingegangen wird, gilt es, diesen zunächst abstrakten und in mehreren Dimensionen wie auch Bedeutungsweisen verwendeten Begriff einzuordnen:
‚Big Data ist der Umgang mit großen Datenmengen, der darauf abzielt, Muster zu erkennen und daraus Einsichten zu gewinnen, und der hierzu angesichts der Fülle und Vielfalt der Daten sowie der Geschwindigkeit, mit der sie erfasst, analysiert und neu verknüpft werden, innovative, kontinuierlich weiterentwickelte informationstechnologische Ansätze nutzt.‘ [Deutscher Ethikrat (2017), S. 54]
Big Data wird dementsprechend durch die Charakteristika volume (Datenmenge), variety (Vielfalt) und velocity (Geschwindigkeit), validity (Datenqualität), veracity (Glaubwürdigkeit) sowie value (unternehmerischer Wert) gekennzeichnet [IMPLICON Gesundheitspolitische Analysen (2018), S. 2 und Deutscher Ethikrat (2017), S. 54]. Im ärztlichen Alltag betrifft diese Charakterisierung eine große Menge an Informationen von zugleich hoher Dichte aus unterschiedlichsten Quellen mit schwankend hohem Differenzierungs- und Strukturierungsgrad. Als wichtige Eckpfeiler jeglicher Big Data-Konzepte gelten die Bestandteile Analyse und Verknüpfung von Informationen. Damit Analysen und Verknüpfungen großer Datenmengen überhaupt praktikabel ermöglicht werden, sind automatisierte Datenverarbeitungstechnologien sowie -werkzeuge auf leistungsfähiger IT-Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für die Durchführung in der Praxis. Schließlich sind Menschen zu derartig vielen Rechenoperationen allein schon aus Zeitgründen ohne technologische Unterstützung nicht in der Lage. Ein Erkenntnisgewinn würde sich extrem verzögern bis unmöglich werden.
Big Data als Technik und Praxis umfasst damit nachfolgende Teilaspekte, die in Bezug zu Menschenrechten und grundlegenden ethischen Prinzipien gesetzt werden können. Denn sie betreffen zentrale persönliche Rechte kranker Personen:
Möglichkeiten der Verknüpfung großer Datenmengen aus unterschiedlichsten Quellen
Wirksame und informierte Einwilligung zur Analyse, Verknüpfung und weiterführenden Nutzung von umfangreichen Datensammlungen
Einbezug automatisierter Datenverarbeitungstechnologien. […]“ (S. 89-90)
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